Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG erhalten haben.

Wie das System Sie schützt:

– Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
– Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Ihr Hinweis wird optional mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail Adresse gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt und können ausschließlich von den zugewiesenen Empfängern des Hinweises eingesehen werden.

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Max. Dateigröße: 64 MB.