Möbelzentrum Pforzheim Garantiepass
Den hochwertigen Charakter unserer Produkte unterstreichen wir mit einem speziellen Leistungsversprechen. Auf alle bei uns neu erworbenen Produkte, die das Garantiesiegel tragen, gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 5 Jahre Garantie:
1.
Garantiebeginn
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Produkte an Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, geltend zu machen.
2.
Fertigung
Die Fertigung der mit 5 Jahren Garantie versehenen Produkte unterliegt einem intensiven Überwachungs- und Kontrollprozess. Nur so ist es möglich, dass die hergestellten Produkte mängelfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind.
3.
Bei Garantieanspruch
Sollte der Fall eines Garantieanspruches eintreten, so werden wir entweder den Mangel durch Reparatur beseitigen oder Ihnen das beanstandete Produkt durch ein neues ersetzen. Der Garantiefall ist direkt an uns, Ihren Garantiepartner, zu melden und die Garantie entsprechend einzufordern.
4.
Instandsetzung nicht möglich
Ist es nicht möglich, das beanstandete Produkt wieder instand zu setzen, und liefern wir Ihnen im Austausch eine neue Ware, so behalten wir uns die Herausgabe des mit Mängeln behafteten Produktes vor.
5.
Instandsetzung nicht möglich
Ist es uns nicht möglich, die beanstandete Ware instand zu setzen oder gegen Neuware zu ersetzen, so werden wir einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellen. Hierbei sind produktbedingte Farb-, Design- und Oberflächendifferenzen nicht immer auszuschließen, daher kann hieraus kein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens abgeleitet werden.
6.
Garantieanspruch
Der Garantiefall ist direkt an uns, Ihren Garantiepartner, zu melden und die Garantie entsprechend einzufordern. Ein Garantieanspruch besteht nicht bei üblicher Abnutzung des Produkts.
7.
Garantieabdeckung
Die Garantie deckt weder den finanziellen Ausgleich eines Schadens, Ersatzansprüche noch jegliche weiterreichende Ansprüche ab.
8.
Rechtliche Regelung
Rechtliche Regelungen wie das Gewährleistungsrecht oder das Produkthaftgesetz werden durch diese Garantie nicht berührt und bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
9.
Inanspruchnahme
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Dies kann in Form des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes erfolgen.
Erhalten Sie im Rahmen der Garantieleistung ein Artikel oder neues Produkt, hat dies keinen Einfluss auf die laufende Garantiezeit. Die Garantie beginnt nicht erneut.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN SIND FOLGENDE FÄLLE:
- Der Käufer hat die in der Gebrauchs- und Pflegeanweisung aufgeführten Pflege- und Nutzungsvorschriften nicht beachtet.
- Es handelt sich um produkttypische Abnutzungserscheinungen.
- Bei nicht produktgerechter Nutzung bzw. Handhabung.
- Bei nicht ausschließlich privater Nutzung.
- Die Ware wurde durch den Käufer verändert oder nicht sachgemäß behandelt.